Antwort
Ein Ausbildungsvertrag hat hinsichtlich der Kündigung seitens des Auszubildenden eh eine Sonderstellung. Ein Auszubildender kann im Gegensatz zum Arbeitgeber jederzeit kündigen. Für Ihren Fall ist ein Widerruf / Rücktritt angemessen und ausreichend, da ja auch während der Probezeit ohne Angabe von Gründen beidseitig fristlos gekündigt werden kann.
Ich kann mich der Meinung nur anschließen, dass ein Info gegenüber dem AG fair und angemessen ist. Rechtliche Konsequenzen wie Schadensersatz oder ähnliches sind nicht zu befürchten und wären nichtig.