Die Bank kann eine Restschuldversicherung zur Absicherung einer Restschuld verlangen,damit sie im Todesfall des Darlensnehmer nicht auf Schuld sitzenbleibt.Diese Restschuldv. bieten sie meist selbst an denn der berater bekommt ja auch die Provision dafür.Allso nicht ganz Uneigennützig,daß Gild übrigens für fast alle Versicherungen die man bei einer Bank abschließt!.Man kann sich aber in dem Fall selbst bei Versicherungen Erkundigen und den Vertrag dann als Absicherung bei der bank vorlegen.Denn passieren kann ja immer mal was,(Unfall,Krankheit,Tod z.B.).

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