Guten Tag, wenn Sie altersabhängig Rentner sind, und mehr als 400 € monatlich verdienen, dann zahlt nur Arbeitgeber sein Anteil der Rentenversicherung. Sie sind nicht Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung pflichtig. Sie führen lediglich Lohnsteuer und Krankenversicherungsbeiträge ab.

Verdienst bis 400 € monatlich, zahlen Sie gar keine Beiträge. Ab 2013 wird die Grenze auf 450 € monatlich aufgestockt.

Alles Gute

Tatjana

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Ein anderer Beispiel. Ist GmbH in einer Handwerkerbrage tätig, kann man evt. Fahrzeuge wie VW-Transporter, als ein betrieblicher Farhzeug ohne private Nurtzung einsetzen. Vor allem, wenn man ein Pkw in Privatvermögen hat.

Hat der Geschäftsführer tatsächlich ein Fahrzeug in Privatvermögen, das er privat fährt, kann man mit dem FA reden, dass GmbH Fahrz. ohne priv.Anteil angesetzt werden.

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