Da es sich in deinem fall um eine Untermiete handelt, gilt folgendes: Die Untermiete bedarf nach § 540 BGB grundsätzlich der Genehmigung des Vermieters. Handelt es sich um die teilweise Untervermietung einer Wohnung, darf allerdings nach § 553 der Vermieter die Genehmigung nur verweigern, wenn das Untermietverhältnis für ihn selbst unzumutbar ist. Das heißt dass er durch euch so sehr gestört wird, dass er es nicht aushält. Wird die Erlaubnis des Vermieters zur Untermiete nicht eingeholt, so kann der Mieter schadensersatzpflichtig werden. Daneben ist dies ein außerordentlicher Kündigungsgrund.

Fazit: Gutes Verhältnis zum Vermieter aufbauen, vorher fragen und sich anständig benehmen, dann klappts auch mit dem Vermieter !

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Es gibt 3 verschieden Möglichkeiten seine verlegte Steuer ID wieder zu bekommen.

  1. Hotline:01805-43783837 anrufen, bei der bekannt gegeben werden muss, dass die Identifikationsnummer verloren gegangen ist. Da die Nummer so wichtig ist und dem Datenschutz unterliegt, muss sich der Anrufer aber identifizieren und die neue Nummer wird dann nur per Post an die hinterlegte Meldeadresse des Bürgers versendet. Zu Identifikationszwecken sind Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort anzugeben, sodass eine genaue Zuordnung erfolgen kann. Diese Angaben schützen Sie davor, dass die Identifikationsnummer in fremde Hände geraten kann.

2.Sich die Identifikationsnummer erneut zu besorgen ist es, per Mail Kontakt aufzunehmen. Dem Support unter info@identifikationsmerkmal.de ist mitzuteilen, dass die Identifikationsnummer verloren ist und der erneute Versand vorzunehmen ist.

Als dritte Möglichkeit bietet das Bundeszentralamt für Steuern den Bürgern an, dieses auch postalisch mitzuteilen. Auch bei diesen beiden Varianten ist darauf zu achten, dass eine eindeutige Identifizierung vorgenommen werden muss, damit die neue Identifikationsnummer zugesandt werden kann.

Der Verlust der Identifikationsnummer ist also so gesehen kein großes Problem, es ist nur mit deutlich mehr Aufwand verbunden, als wenn man sich gleich für eine sichere Aufbewahrung entscheidet.

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Ja, wenn Sie bisher noch kein Radio im Privathaushalt angemeldet haben. Sie müssen Ihr Rundfunkgerät (Radio oder Navigationsgerät mit Rundfunkempfang) im Geschäftswagen anmelden. Dies gilt auch dann, wenn Sie bereits Rundfunkgeräte im Privathaushalt angemeldet haben. (quelle:http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenpflicht/index_ger.html)

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