1. Solltest du dich im Netz informieren, wie hoch dein Steuerfreibetrag ist, wenn du ein klein Gewerbe anmelden musst. Es kann nämlich sein, bei Anmeldung vom Kleingewerbe, dass du mit + - 0,00 Euro verdienst raus gehst da die steuerlichen Angaben für ein Kleingewerbe genauso hoch sind wie deine Einnahmen.
2. Bei einer Anmeldung fürs Kleingewerbe läufst du du bei deine krankenkasse nicht mehr als pflichtversichert. D. H. Du musst dich privat versichern. Läuft dein Gewerbe schlecht und du kannst es nicht mehr halten ist ein Wechsel in die Pflichtversicherung kaum bzw. nur noch schwer möglich.
3. Du musst auch für dein Gewerbe spezielle Versicherungen abschließen und die sind nicht immer ohne und mit vielen versteckten Klauseln verbunden. D. H. Bei Auflösung des Gewerbes kann es passieren, dass du nicht so einfach aus den Verträgen raus kommst.
4. Wenn das Gewerbe aufgelöst wird weil du z. B. durch Werbeaufwendungen zu hohe Ausgaben hast und nur geringe Einnahmen kann es sein dass du dich verschuldest. Dann hast du zwar die Möglichkeit in die privat Insolvenz zu gehen aber ob dann alle gläubiger der inso zustimmen ist fraglich. Dann ist es schwer überhaupt ein ins-Verfahren durch zu bekommen.
Bei den anderen Punkten kann ich dir leider nicht helfen.