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Steinberger2020

20.01.2020
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Steinberger2020
20.01.2020, 19:07
Insolvenzgeld aufgrund §394 (FamFG)?

Ich hatte bei der Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Insolvengeld gestellt, da mein damaliger AG keine Gehälter mehr zahlte. Hierzu hatte ich von der Bundesagentur für Arbeit auch einen Vorschuss erhalten.

Nun wird das Amtsgericht das Unternehmen vom Amts wegen nach §394 FamFG löschen.

Nun verlangt die Bundesagentur für Arbeit den Vorschuss zurück, da nach §165 Abs.1 Satz2 Nr. 1-3 kein Insolvenzereignis vorliegt.

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Antwort
von Steinberger2020
21.01.2020, 06:54

Hallo Answer123,

der AG hat keinen Insolvenzantrag gestellt, da das Unternehmen es scheinbar darauf angelegt hat, das Unternehmen "gegen die Wand zu fahren": Keine Gehälter mehr, keine Sozialabgaben abgeführt, Lieferanten nicht bezahlt, GF ist nicht erreichbar, Geschäftsanschriften nur auf dem Papier.

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