Du musts die tatsächliche Berufsausbildung durch geeignete Urkunden/ Unterlagen/ Zeugnisse nachweisen.

Allein die Angaben des Berechtigten gegenüber der Rentenversicherung das er eine Berufsausbildung gemacht hat, reichen nicht aus. Als Nachweise können auch gelten:

  • Unterlagen zum Lehrvertrag bei der IHK einzuholen,
  • Lehranzeige bei der zuständigen Berufskammer oder durch Bescheinigung bei der Handwerkskammer, Eintragungen in der Lehrlingsrolle,
  • eine Arbeitgeberbescheinigung,
  • der Gesellenbrief oder das Prüfungszeugnis,
  • SVA-Buch der ehemaligen DDR
  • als letztes bleibt nur noch die Eidesstattliche Versicherung.
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