Erst einmal muss Sie prüfen ob Sie Mitglied in der KVdR werden kann oder freiwilliges Mitglied wird. Der Unterschied liegt nicht in der Beitragshöhe sonder bei den Einkommensarten.

Versicherte mit gesetzlichem Rentenanspruch werden Mitglied der KVdR, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu mindestens 9/10 in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder familienversichert waren. Die Vorversicherungszeiten fallen in die Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenkassen, die eine konkrete Beratung dazu anböten, so die Bundesregierung. Bei der Ermittlung der Vorversicherungszeiten wird auch eine freiwillige Mitgliedschaft berücksichtigt. Zeiten in einer Privaten Krankenversicherung (PKV) werden nicht als Vorversicherungszeit in der GKV anerkannt. Wenn die Vorversicherungszeit nicht ausreicht, werden die gesetzlich Versicherten als Rentner in der GKV zu höheren Tarifen freiwillig versichert.

Unlängst hat der Bundestag eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach Kindererziehungszeiten mit pauschal drei Jahren pro Kind auf die KVdR angerechnet werden. Damit sollen Nachteile für Mütter ausgeglichen werden, die während der Erziehungszeiten nicht in der GKV versichert waren. Die Regelung ist 1. August 2017 in Kraft treten.

Dann wählt Deine Mutter die Krankenkasse. Nach der Familienversicherung gibt es keine Wartezeit.

Zu guter letzt füllt Sie noch die Vordrucke R810, 811 bzw. 815 aus.

...zur Antwort

Du musts die tatsächliche Berufsausbildung durch geeignete Urkunden/ Unterlagen/ Zeugnisse nachweisen.

Allein die Angaben des Berechtigten gegenüber der Rentenversicherung das er eine Berufsausbildung gemacht hat, reichen nicht aus. Als Nachweise können auch gelten:

  • Unterlagen zum Lehrvertrag bei der IHK einzuholen,
  • Lehranzeige bei der zuständigen Berufskammer oder durch Bescheinigung bei der Handwerkskammer, Eintragungen in der Lehrlingsrolle,
  • eine Arbeitgeberbescheinigung,
  • der Gesellenbrief oder das Prüfungszeugnis,
  • SVA-Buch der ehemaligen DDR
  • als letztes bleibt nur noch die Eidesstattliche Versicherung.
...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.