Wieso habt ihr schon vor der Zuteilung verzichtet? Die BSKs versuchen derzeit verstärkt, die Vertragsbedingungen so eng wie möglich auszulegen. Nun ist die Sache ja schon aktenkundig und vor Gericht, so dass ein (kostenloses) Schiedsverfahren vor dem Ombudsmann der Bausparkassen nicht mehr möglich ist. Dein Anwalt könnte ggf. nach Urteilen zum Thema suchen (z.B. Juris Datenbank)

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JA, voller Erfolg. Die Kündigung wurde vorletzte Woche (*bis auf weiteres') zurückgenommen.

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Habe meinen Fall nun dem Ombudsmann der privaten Bausparkassen zur Klärung übergeben. Bin gespannt, was dabei herauskommt. unter schlichtungsstelle-bausparen zu finden. Übrigens sehr aufschlußreich, mit welchen Fällen die sich die letzten Jahre beschäftigen mussten...

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Bei mir kündigte Die Aachener nun einen ehemaligen HUK Bausparvertrag, der seit 10 Jahren zuteilungsreif, aber noch lange nicht überspart ist Begründung: gesetzlichen Kündigungsrecht nach §489 Abs1 Nr 2 BGB!

Unglaublich, was die sich alles einfallen lassen.

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