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Antwort
Vielleicht war ich zu unpräzise in meiner Fragestellung.
Da nur ich (Ehefrau, mit Elterngeld) in der Kirche bin, müssen wir das besondere Kirchengeld zahlen. Dies beträgt 50% der normalen Kirchensteuer, ist mir klar. Da ich im kompletten Jahr nur Lohnersatzleistungen erhalte, habe ich faktisch ja keine Kirchensteuer im voraus gezahlt?!. Dies bedeutet mein Mann muss 50% der Kirchensteuer(Kirchengeld) über den Jahresausgleich auf die Einkommenssteuer nachzahlen? Er hat ja keine Vorauszahlung geleistet. Ist das richtig? Oder wird aus der Lohnersatzleistung eine fiktive Kirchensteuer angerechnet?