http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinigung.htm

"Nur wenn es im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist,
darf der Vermieter zur Durchführung der Reinigung einen Fachbetrieb
beauftragen. Sofern der Mietvertrag keine Regelung enthält, darf
der Vermieter keine Reinigungunternehmen beauftragen und damit den Mietern
das Recht zur (kostengünstigen) Treppenhausreinigung entziehen. Es
muss das Einverständniss sämtlicher Mieter vorliegen.
Eine Art "Mehrheitsbeschluß" gibt es hier nicht (AG Frankfurt/Oder
WM 97, 432). "

das würde ja dagegen sprechen, dass die bewohnerin durchsetzen kann, dass es einen Service gibt?

LG

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