Zunächst musst du rechtzeitig gegen den Mahnbescheid vorgehen, sonst kommt der Vollstreckungsbescheid und der Käufer hat einen Vollstreckungstitel gegen dich.

Vor Gericht kannst du vorbringen, dass das Paketgewicht des Verkäufers mit den Gewichtsangaben des Paketdienstes verglichen werden soll.

Die Gewichtangaben hast nur du, d.h. der Käufer kann nicht exakt so viele Reiseführer ins Paket legen, bis das Gewicht mit dem vom Paketdienst übereinstimmt.

Eine Gewichtsabweichung kann die Gläubwürdigkeit des Käufers vor Gericht stark beeinträchtigen.

Musst natürlich hoffen, dass der Käufer dein Paket nicht vorher gewogen hat und entsprechend viele Reiseführer ins Paket legt.

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Das hängt von Vereinbarungen zwischen der Bahn und der Polizeibehörde ab.

Meist reicht es der Bahn, wenn der Beamte im Fall der Fälle eingreift. Das kann ob von Ort zu Ort variieren.

In Stuttgart ist es so, dass zb auch Polizeibeamte, die sich erst auf der Dienststelle umziehen, kostenlos mit der Bahn fahren dürfen, aber dann im Gegenzug zb. bei Fahren ohne Ticket (Erschleichen von Leistungen) einschreiten müssen.

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