Ich lese immer wieder das man die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 zum abmelden eines KFZ benötig, auf der Homepage unseres Strassenverkehrsamt steht das man nur Teil 1, also den alten Fahrzeugschein braucht, nun bin ich total unsicher.

meine Bekannte möchte über Kleinanzeigen ihr KFZ verkaufen, und der Käufer will morgen Geld auf den Tisch legen und den Wagen ins Ausland überführen, daher frage ich weil sie zum Abmelden erst einen Termin am Mittwoch bekommt, wenn sie nur Teil 1 benötigt könnte sie dem Käufer eventuell den Brief schon mitgeben und das Fahrzeug trotzdem abmelden, daher die Frage.