Antwort
Man ist nicht verpflichtet seine Adresse ändern zu lassen. Zieht man um meldet man sich ja eh bei der Gemeinde an/um. Meldet man sich vor dem 20. September eines Jahres um, sind die aktuellen Daten im Melderegister, heißt das Finanzamt bekommt die aktuelle Adresse automatisch für Lohnsteuerkarte des Folgejahres. Meldet man sich nach dem 20. September um, sollte man es dann evt. ändern lassen, aber wie gesagt MAN BRAUCHT ES NICHT, ES IST KEINE PFLICHT