bei der Erbschaftssteuer sehe ich bei dir insofern keine Verstrickung mit D, denn du lebst ja nicht mehr hier. Wenn du in D einen Wohnsitz hast, dann wäre es mglw. anders.

Beim Erbe entscheidet der Wohnsitz, nicht die Nationalität. Einfluss haben dabei der Wohnsitz des Vererbenden und des Erben.

In D gibt es m.W. noch eine Regel bei Wegzug. Hier greifen Regelungen das deutsche Steuergesetz betreffend, wenn man nicht mind. x Jahre im Ausland lebt und den dt. Wohnsitz aufgegeben hat. Mir sind hier 5 Jahre bekannt.

Zum Freibetrag kann man wenig sagen, wenn man den Fall nicht im Detail kennt.

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