Ok, danke für die Antworten.

Der Mieter wehrt sich mittels Anwalt, bestreitet Kündigung und will trotz Umzug ins Ausland Whg. unbedingt behalten ... verstehe nicht warum.

Um weiter Ärger zu machen ...?

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Doppelt Miete kassieren geht natürlich nicht.

Ansonsten bricht der Tod des Mieters nicht den Mietvertrag, sondern das Mietverhältnis geht auf die Erben über. D.h. sie können innerhalb eines Monats mit gesetzlicher 3monatiger Kündigungsfrist kündigen.

Alles andere bedarf der Absprache.

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