Vielen Dank für eure Antworten. Nur um das abschließend zu ergänzen:

Ich habe heute bei der ARGE angerufen, da der Bescheid befristet ist, kann man mir dort nicht weiterhelfen da ja besagtes Einzugsdatum nach der Befristung liegt.

Nach diesem Datum würde ich also vom Jobcenter ALG II erhalten und auch die Miete würden sie übernehmen. ABER da dieser Zeitpunkt jetzt noch nicht eingetreten ist, werde ich keine Übernahmebescheinigung erhalten, weil, wie hier schon gesagt wurde, ich ja in der Zwischenzeit eine Anstellung finden könnte und erst gar nicht in diese Lage kommen werde.

Gut und schön. Jeder sagt mir "wir machen es nicht" auf meine Frage wer mir aber nun sagen kann wie es funktioniert und wie ich so eine Bescheinigung bekommen kann, kam auch nur "kann ich ihnen nicht sagen". Das finde ich im Übrigen sehr schade.

Naja, selbst ist die Frau. Ich habe dann bei der Wohnungsgesellschaft angerufen und ihr das Problem geschildert. Scheinbar kann ich gut Menscheln :) denn die Dame hat mir gesagt das sie dann bei mir eine Ausnahme macht und ich den Mietvertrag trotzdem bekomme!!!

Und was lehrt uns das, man muss immer mit den Menschen reden.

P. S. Ich habe Mittwoch ein Vorstellungsgespräch weil ich den Chef ganz ohne Bewerbungsunterlagen bereits am Telefon von mir überzeugt habe und er mich direkt zum Bewerbungsgespräch eingeladen hat :P Geht doch!!

Das wollte ich nur nochmal gesagt haben.

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Hausfriedensbruch in Form von? Bedrohung an der Haustür und gewaltsamen Eindringen? Oder doch eher ein "normaler" Einbruch? In jedem Fall Strafanzeige stellen. Und wenn du hast, deine Hausratversicherung informieren, dort hat man seinen Hausrat ja versichert. Die Bedingungen allerdings weichen bei jeder Versicherung ab, daher kann man nicht pauschal sagen das alles übernommen wird.

Die benötigen von dir dann eine Stehlgutliste.

Solltest du keine Hausratversicherung haben, solltest du dringend darüber nachdenken eine abzuschließen! Denn ohne wird dir niemand irgendetwas ersetzen, wer auch!?

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Ich habe sehr lange bei einem Finanzmakler gearbeitet und kann dir nur sagen wie es in der Praxis bei uns gehandhabt wurde. Kündigungen des Maklervertrages wurden bei uns immer per Sofort bestätigt und auf die 3-Monatsfrist wurde nicht bestanden. Du kannst dir aber auch direkt einen neuen Makler deines Vertrauens suchen und dort einen neuen Maklerauftrag unterzeichnen und deine Verträge fortan von ihm betreuen lassen. Das kommt einer Kündigung des Maklerauftrags gleich. Aber auf jedenfall solltest du darauf achten, dass der neue Makler auch die Verträge in seinen "Bestand" überträgt, dann erhält der alte Makler keine Provisionen mehr von den Gesellschaften. Bei vielen Vertragsabschlüssen wird auch nur eine einmalige Provision an den Makler gezahlt, die er dann natürlich schon verdient hat. Aber alles an zukünftiger Post der Gesellschaften sollte dann auch über den neuen Makler laufen. Was du noch beachten solltest, jeder Makler hat bei unterschiedlichen Gesellschaften spezielle Konditionen die dir evtl. zu Gute gekommen sind. Der neue Makler muss nicht zwingend die selben Konditionen anbieten und ist dann wahrscheinlich sehr daran interessiert dir neue Verträge anzubieten. Das ist nichts Schlechtes. Jeder Makler hat mit anderen Gesellschaften gute und schlechte Erfahrungen gemacht und arbeitet natürlich gerne mit denen zusammen, wo er weiß da bist du gut aufgehoben im Schadensfall!

Da der Makler ausschließlich über die Provision der Gesellschaften bezahlt wird kann er dir nichts in Rechnung stellen. Kein guter Makler würde sowas tun. Ansonsten hast du ja noch die Möglichkeit dich bei dem zuständigen Ombudsmann zu erkundingen bzw. dich zu beschweren falls da noch was krummes nachkommt. Da ich aber deinen Maklerauftrag nicht genau kenne, weise ich dich noch darauf hin, dass es durchaus auch Makler gibt, die für Ihre Dienstleistung eine Summe X im Jahr mit dir vereinbaren um deine Verträge zu verwalten.

Das ist wie gesagt nur meine Praxiserfahrung und ich hoffe es hat dir geholfen.

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P.S. ich finde leider nirgendwo die Möglichkeit meine Frage zu editieren. Der Bescheid für das ALG I läuft natürlich bis 30.04.2016!!! :)

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