Die Hausschenkung wurde nur mit der Gegenleistung einer Pflegepflicht des Bruders und einem Wohnrecht der Mutter durchgeführt.

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Die Mutter hatte ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus und jedes Kind hat damals 15.000 € bekommen. Das Haus wurde so ca. um die 100.000 geschätzt.

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Das ist ja die Frage ob der Bruder vom jetzt restlichen Erbe das übrig ist mehr beanspruchen kann als die restlichen Geschwister weil er gepflegt hat. Obwohl er zumal bereits das Haus bekommen hat.

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