Die gesetzliche Lage hat ja im wesentlichen schon alfalfa erklärt. Ergänzend bleibt noch zu sagen, dass die Möglichkeit zur GKV zu wechseln nur zu Beginn der Arbeitslosigkeit besteht. Hat er hierauf verzichtet so ist dieser Verzicht für die Dauer der Arbeitslosigkeit ( ALG I - Status) nicht widerrufbar. Da man bei ALG I einen ausreichenden Zuschuß zur PKV bekommt, sollte unter normalen Umständen die Bezahlung der Beiträge aus den laufenden Bezügen möglich sein. Da dies aber offenbar nicht der Fall halte ich folgendes Vorgehen für das beste: 1. Andere finanzielle Verpflichtungen abstreifen oder auf Eis legen und eventuell vorhandenes Vermögen liquidieren. 2. Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV. Hier können erhebliche Beiträge gespart werden, da dein Nachbar bereits 56 Jahre alt ist und alle erworbenen Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitnehmen kann. Dies halte ich für die wichtigste Option und sollte normalerweise ausreichend sein um die Beiträge wieder bezahlen zu können und die Rückstände innerhalb eines Jahres zu begleichen. Leistungseinschränkungen müssen dabei allerdings meistens in Kauf genommen werden (der Versicherungsschutz sollte aber immer noch deutlich besser als bei der GKV sein). 3. Ist auch dies nicht möglich oder nicht ausreichend oder hat er gar Hartz-IV - Status und ist auch Vermögen nicht vorhanden oder liquidierbar, so bleibt als letzte Möglichkeit in den Basistarif zu wechseln, da dann bei Bedürftigkeit 50% von der PKV und 50% von der Fürsorge gezahlt werden müssen (hier gibt es entsprechende Gerichtsurteile), so dass dein Nachbar gar nichts mehr bezahlen muss.

Wenn es möglich ist, sollte man die 3. Option vermeiden, da der spätere Wechsel in einen normalen Tarif bei dem vorhanden Alter Probleme bereiten wird. Handlungsbedarf besteht aber in jedem Fall, da sich sonst die Schulden anhäufen, bei gleichzeitiger Verringerung des Versicherungsschutzes. Bekanntlich kann eine PKV eine Krankenvollversicherung bei Zahlungsunfähigkeit seit 2009 nicht mehr kündigen. Doch kann sie nach 2 rückständigen Monaten von der Versicherung - nach entsprechender Warnung - ruhend gestellt werden und man hat dann nur noch eine Notfall-Versicherung.

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Zunächst einmal zu anderen Vorschlägen:

  1. Umstieg auf den Basistarif
    Diese Option dürfte die schlechtste Möglichkeit sein und sollte nur dann in Erwägung gezogen werde, wenn alle anderen Möglichkeiten ausscheiden. Die Gründe dafür sind: Dieser Tarif ist teuer und kann leicht den gesetzlichen Maximalbetrag erreichen, d.h. den Höchstbeitrag der GKV also fast 600 Euro (in deinem Fall zwar weniger wg. Anrechnung von Rückstellungen). Der Grund dafür ist, dass sich hier hauptsächlich Kranke tummeln, die keinen anderen Tarif bekommen. Der Leistungsumfang ist aber schlecht. Ein weiteres Problem bei diesem Tarif ist, dass sich sich viele Ärtzte weigern, zu diesem Tarif zu behandeln und sie können dies tun, ganz anders wie bei der GKV, denn hier würden sie ihre Kassenzulassung aufs Spiel setzen. Der Vorteil der Basisversicherung ist ausschließlich die Subventionierbarkeit bei Bedürftigkeit. In deinem Falle sähe das so aus: Der Beitrag müsste zu 50% von der PKV subventioniert werden, falls du kein anderes Einkommen bzw. Vermögen hast. Falls dann immer noch Bedürftigkeit vorliegen sollte, würde von den verbleibenden 50% ein Teil von dem zuständigen Sozialamt bezahlt werden.

  2. Erhöhung der Eigenbeteiligung beim selben Tarif
    Auch diese Option sollte möglichst gemieden werden, weil sie nämlich eine spätere Umstellung auf einen anderen Tarif erschwert. Vorsicht: Diese Option empfehlen Versicherungen meistens, wenn man sich über die Beitragshöhe beklagt.

Das richtige in deinem Falle ist nach meiner Meinung: Tarifumstellung nach §204 Versicherungsvertragsgesetz auf einen aktuellen oder erst kürzlich geschlossen Tarif (2009 geschlossen wg. Gesetzesänderung) unter vollen Anrechnung der Rückstellungen und sonstigen erworbenen Rechte. Dabei sollte ein Halbierung des Beitrages erreicht werden können. Die Vorteile sind: 1. Du entgehst der Bedürftigkeit. Dies ist natürlich dann besonders wichtig, wenn du ausser der angegebenen Rente noch weitere Einkünfte oder irgendein anrechenbares Vermögen hast. Das ist auch dauerhaft, denn die Altersrückstellungen sind so kalkuliert, dass ab 65 Jahren Lebensalter keine Beitragserhöhungen zu erwarten sind. 2. Du hast einen guten Versicherungsschutz, denn aktuelle Tarife oder kürzlich geschlossene Tarife müssen ja auch für Neu-Einsteiger attraktiv sein.

Um zu dieser Tarifumstellung zu kommen, musst du dich im Vorfeld über alle aktuellen und kürzlich geschlossenen Tarife deiner Versicherung informieren. Wenn du dann einen Tarif gefunden hast, der dir zusagt und mit dem du leben kannst (ich meine dabei leistungsmäßig), dann läßt du dir von deiner Versicherung ein Umstellungsangebot auf diesen Tarif nach §204 Versicherungsvertragsgesetz geben. Vor einer möglichen Gesundheitsprüfung brauchst du dabei keine Angst zu haben, weil diese höchstens Leistungen betreffen kann, die bei dem neuen Tarif über den alten hinausgehen.

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Wie schon die bisherigen Antworten aussagen, ist ein freiwilliger Wechsel in den Basistarif auf keinen Fall zu empfehlen. Es gibt aber Situationen, in denen man gezwungen ist in den Basistarif zu wechseln:

  1. Man wird hilfsbedürftig und ist auf Sozialhilfe angewiesen um seinen Lebensunterhalt zu ermöglichen. Ist man zu diesem Zeitpunkt in der PKV so kann man nicht in die GKV wechseln. Der Basistarif wird in diesem Fall zu 50% vom Krankenversicherer subventioniert und die anderen 50% zahlt das Sozialamt.
  2. Man kann nicht in die GKV aber man erhält auch keinen normalen Tarif wegen Vorerkrankungen.
  3. Man kann die Beiträge nicht mehr bezahlen und gerät in Zahlungsrückstand, den man innerhalb eines Jahres nicht beseitigen kann.
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Die Eidesstattliche Versicherung hat nichts mit der Insolvenz zu tun, wie die beiden bisherigen Antwortenden meinen. Die Eidesstattliche Versicherung ist eine Momentaufnahme des Vermögens und Einkommens. Es ist selbstverständlich erlaubt ein neues Konto zu eröffnen wo auch immer und Geld darauf zu führen. Ich halte ein Konto im Ausland sehr wohl für eine Möglichkeit einer möglichen Pfändung zu entgehen. Wenn in 3 Jahren eine erneute Eidesstattliche Versicherung verlangt wird, muss dieses Konto allerdings angegeben werden. Aber ein Konto im Ausland dürfte schwer zu pfänden sein.

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Die Befürchtung einer willkürlichen Leistungsverweigerung oder Leistungskürzung ist nach meiner Erfahrung völlig unberechtigt. Ich bin jetzt über 20 Jahre in der PKV und hatte durch einen Unfall diese leider häufig in Anspruch nehmen müssen. Aber eine Leistungskürzung oder gar Leistungsverweigerung, die einen Klagebedarf induziert hätte, hatte ich noch nie. Es kursieren zwar dauernd soloche Fälle im Internet, aber dies ist mit Sicherheit nicht die Alltagspraxis. Ich gehe mal davon aus, dass die überwiegende Mehrzahl der Leistungsfälle geräuschlos und problemlos abgewickelt werden. Aus eigener Erfahrung halte ich einen anderen Punkt für viel bedeutsamer. Wird man berufsunfähig (z.B. durch einen Unfall), so hat man Probleme mit der kleinen Rente die Versicherungsbeiträge zu bezahlen. Deshalb halte ich heute den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für sinnvoll. Ob man eine Rechtschutzversicherung abschließt, sollte man nicht unter dem Gesichtspunkt der PKV betrachten.

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Wie schon gesagt wurde, ist ein Wechsel unter Beachtung der Kündigungsfrist gesetzlich jederzeit möglich. Faktisch aber darf keine erhebliche Vorerkrankung vorliegen und das Alter sollte nicht zu hoch sein. Da der Mindestbeitrag für Freiberufler bei der GKV ca. 320 EUR/Monat beträgt, hat die PKV zumeist ein viel besseres Preis-Leistungsverhältnis, zumindest, wenn keine Familienmitglieder mit zu versichern sind. Für Freiberufler ist noch folgendes zu bedenken: Droht Insolvenz, so ist man, falls Hilfsbedürftigkeit eintritt, schlechter dran, denn: In diesem Falle muss man in den Basistarif der PKV wechseln - und dies hat diverse Nachteile.

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ich würde wieder in die PKV wechseln, weil...

Die PKV hat Vorteile im Leistungsbereich und zunächst auch bei den Beiträgen. Leider kann man beim Abschluß weder die Beitragsentwicklung und auch i.d.R. die Einkommensentwicklung und den Familienstatus nicht absehen. Ein Wechsel in die PKV ist also ein finanzielles Risiko. Dennoch würde ich wieder wechseln. Ich bin jetzt schon 20 Jahre in der PKV und habe kürzlich aus finanziellen Gründen einen Tarifwechsel durchgeführt. So kann man doch die Beiträge in einem akzeptablen Rahmen halten.

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Ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherung ist immer die erste Wahl, manchmal auch die einzig mögliche. Nach meiner Meinung ist es am besten, du gehst hierzu in 2 Schritten vor: 1. Wahl eines Versicherungsberaters (kein Vertreter, kein Makler), wie schon gesagt wurde. An einen solchen kann man auch über das Internet kommen. Er sollte die Tarife deiner Versicherung genau kennen. Mit diesem klärst du ab, welche Zieltarife für dich in Frage kommen. 2. Nachdem du weißt, was du willst, wendest du dich an deine Versicherung und bestehst auf einem Umstellungsangebot gemäß §204 Versicherungsvertragsgesetz unter Anrechnung der im Vertrag erworbenen Rechte und Altersrückstellungen. Der Schriftverkehr mit der Versicherung kann sich ein paar Wochen hinziehen, aber das Ergebnis kann sehr lohnend sein, vor allem, wenn der bisherige Tarif schon lange nicht mehr im Neugeschäft angeboten wird.

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