Nein darf er nicht. Wenn beide im Mietvertrag stehen, müssen auch beide die Kündigung beim Vermieter einreichen unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfrist. Kündigen musst du sowieso da du alleine die Miete ja nicht dauerhaft zahlen kannst.

Es kann aber sein, wenn dein Partner einfach seinen Mietanteil nicht mehr bezahlt dass der Bürge also dein Vater für die aufkommenden Mietschulden haftet.

Eventuell besitzt dein Vater eine Rechtsschutzversicherung und kann hier nochmal die genaue Rechtslage abklären lassen, wenn es hier um größere Summen geht.

Ich nehme an, es geht hier um eine Trennung? Seid ihr Ehepartner? Dann geht es wahrscheinlich um das Trennungsjahr, bei dem man 1 Jahr getrennt leben muss um die Scheidung einreichen zu können.

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lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung

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