Wann wird mein Geld ( P Konto ) an die Gläubiger verteilt?

Hallo alle zusammen. Ich habe folgendes Problem und hoffe das mir jemand der wirklich Ahnung davon hat, eventuell helfen kann. Wer es nicht genau weis und nur vermutet, den würde ich bitten sich eher zurück zu halten. Über alle anderen Antworten freue ich mich sehr.

Also folgendes. Ich habe ein P Konto bei der Sparkasse. Ich habe im August 2021 eine Nachzahlung vom Jobcenter, in Höhe von rund 2000€ bekommen. Über 1250€ konnte ich verfügen und der Rest, 800€ + 449€ Regelleistung wurden mir im September dann wieder gut geschrieben als Übertrag. Über diesen Betrag konnte ich bis auf 21€ auch verfügen. Jetzt habe ich Mitte September einen Job angenommen und bekomme Ende September aber schon meinen Lohn in Höhe von ungefähr 900€ für den halben Monat. Wobei ich ja wieder Deutlich überzahlt bin im September. Jetzt ist meine Frage ob ich im Oktober dann wieder über dieses Geld in Höhe meines Freibetrages verfügen kann, oder ob das Geld dann weg ist und an die Gläubiger geht, weil ich die letzten Monate halt immer über die Freigrenze gekommen bin und ich gelesen habe das nach dem dritten Monat das Geld dann an die Gläubiger geht. Habe ein bisschen Angst das ich ab dem 1. Oktober dann ganz ohne Geld da stehe weil alles an die Gläubiger verteilt wird, weil ich im September dann auch wieder doppelt Geldeingang hatte.

Ich hoffe jemand kann helfen, wer was ganz genau weis, bitte einmal helfen. Ganz vielen lieben Dank im Voraus.

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Bei deinem zuständigem Amtsgericht anrufen ,kurz die Sachlage schildern und diese verbinden dich mit einem zuständigen Rechtspfleger.Diesem schilderst du die Sachlage.Der Rechtspfleger kann dir da weiterhelfen.

Ad Hoc würde mir Einfallen : 850 ZPO ? bzw. Freigabe deiner Gelder (dieses muß beantragt werden)

VG

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Sprich mit deiner aktuellen Krankenkasse,diese können die Mitgliedschaft rückdatieren.Würde bedeuten,das Du ca.einen Monatsbeitrag an deine KV zahlst .

VG

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Hallo,

ich kenne jemand,dem sein Partner,zahlte die monatlichen Verbindlichkeiten.Zzgl. die knappen 200€ ,fùr die GKV (den diese Pauschale fällt an - kann jetzt mehr sein!)

Kinder wären Familienversichert.Thema Vater,wenn er über seinen Arbeitgeber in die GKV einzahlt,müßte deine Mutter und die beiden Kinder eh in der Familienversicherung schon drin sein.Sollten diese nicht verheiratet sein,beantragt deine Mutter die freiwillige Mitgliedschaft bei irgendeiner Krankenkasse.Sie bekommt dann einen Ausfüllbogen zugeschickt - Kindergeld muß angegeben werden,zählt jedoch nicht.

Diese Person,hat sich formlos schriftlich beim Job Center abgemeldet

Um wirklich 100% sicher zu sein ( da ich die genaue Sachlage nicht kenne),würde ich empfehlen,das deine Eltern mit Dir in begleitung,in diesem Punkt bei einem Anwalt für Sozialrecht vorsprechen.Der Anwalt wird via Beratungskostenbeihilfe bezahlt.

LG

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Richtig :)

Ich kenne eine Bedarfsgemeinschaft,die es wie folgt handhabt :

von jeder Person,wird die pauschale für Essen und Trinken in einen Topf geworfen,davon werden die Nahrungsmittel und nicht alkoholischen Getränke gekauft,als auch Spülmittel für den Abwasch,Toilettenpapier,WC Reiniger und Seife,als auch Waschpulver und Weichspüler.(beide rauchen nicht)

Internet/Telefon wird durch 2 geteilt (hier der Mann (zahlt das) und die Frau - die Kinder der Frau bleiben außen vor)

Strom - allerdings durch 4 & die Mutter gibt es ihrem Partner ( 3/4 des Abschlages)

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Grob gesagt,deine Regelsatzpauschale,abzüglich gemeinsamer Kosten ( die durch alle Bedarfsgemeinschaftsmitglieder aufgeteilt wird - also pro Person & nicht nach Verbrauch - zb. Strom)

Sollte der Geldempfänger,Geld missbrauchen,beim Job Center vorstellig werden und auf seperate Auszahlung drängen. Gerade wenn Kinder im Spiel sind.

MfG

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