Ich bin freiberuflich tätig und beziehe derzeit Corona-bedingt Arbeitslosengeld I. Ich habe aufgrund eines vergangenen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I, den ich jetzt geltend gemacht habe. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld I werden über die Arbeitsagentur Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Die gesetzliche Rentenversicherung (DRV Bund) besteht jedoch darauf, dass ich trotz meines Arbeitslosengeldbezugs weiterhin meine Rentenbeiträge als Freiberufler zahle, so dass ich während des Arbeitslosengeldbezugs zwei Mal in die Rentenkasse einzahle.
Ist das rechtens? Müssten nicht die Beiträge als Freiberufler für den Zeitraum erstattet werden, in dem man Arbeitslosengeld erhält?
Besten Dank!