Lieber Fragesteller, tatsächlich ist in Deinem Fall eine Kopplung verhalten.

Du brauchst Dir aber keine Gedanken machen.Tatsächlich gilt nach 10 Jahren ein Sonderkündigungsrecht.Mit 6Monaten Kündigungsfrist.Ist Dein Vertrag nach 10 Jahren zugeteilt? Sollte dem so sein löst Du mit dem zuteilungsreifen Bausparvertrag ab.Und bist dann im Bauspardarlehen. Ein Bauspardarlehen kann jederzeit, durch ein jetzt am Markt, verfügbares Darlehen mit den jetzigen Konditionen abgelöst werden.

Ein Riestervertrag kann nur für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden.

Oder wird bei Rentenbeginn ausbezahlt.Deshalb würde ich Dir empfehlen das Riesterguthaben zu verwenden. Und den restlichen Darlehensteil neu aufzunehmen.

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Lieber Fragesteller, grundsätzlich gilt erstmal, das Du nicht das Leben, Deines Bekannten lebst.

Sondern Du, bist Du.Wenn ich gerne Wiener Schnitzel mit Kapern esse, heisst das noch lange nicht, das es Dir auch schmeckt.Und wenn Dein Traum ist im Eigentum zu wohnen, solltest Du eine Strategie entwickeln ,dort hin zu kommen.Wenn Du zur Miete wohnst, und in Miete bleiben möchtest, solltest Du Dir Gedanken machen, ob Du eine entsprechende Altersvorsorge oder Einkünfte hast, die ausreichend sind, um Dir eine Mietzahlung im Alter zu ermöglichen.Bei beidem kann ich Dir helfen.Ich zum Beispiel mache mir bei wichtigen Entscheidungen, immer eine plus-minus Liste.

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