Das Jobcenter darf so etwas auch tatsächlich kontrollieren. Es ist das so genannte erschleichen von Sozialleistungen was ihr da vorhabt. Ist natürlich strafbar. Hartz4 muß dann zurückgezahlt werden. Und Strafe gibt es obendrauf wegen Betruges und dem erschleichen von Leistungen. Geld oder sogar Haftstrafe. Kann ich nur von abraten. Böse Nachbarn die euch beim Jobcenter melden gibt es überall.

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Hallo, wenn es keine anderen Erben gibt und du Alleinerbe und über 18 jahre alt bist dann erbst du auch alles allein. Wie es ja schon genannt wird. ALLEINERBE. Aber vorsicht ein Erbe erbt immer alles. Auch vorhandene Schulden. Ein Mietvertrag wird allerdings nicht vererbt. Eine Vollmacht solltest du niemandem geben. Wenn du unsicher bist dann lasse dich von einem Rechtsanwalt beraten. Und noch etwas. Behauptet jemand das ihm vor dem Tod deines Vaters etwas geschenkt wurde bracht derjenige dafür schriftliche Unterlagen oder Zeugen. Einfach etwas behaupten kann schließlich jeder.

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