Ich würde sagen, dass hängt auch davon ab wo sich das Grundstück befindet.

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Wenn dein Hund zugebissen hat sollte man immer auch an ein Mitverschulden der Person denken, die von ihm gebissen wurde. Ich habe hier beim Anwalt für Tierrecht dieses Urteil gefunden https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/Hund-beisst-streicheln-von-fremden-hund-hundebiss.html

Der Anwalt Ackenheil beschreibt genau deine Frage. Wenn dein Hund einen Menschen gebissen hat kann das zu sehr großen Problemen mit den Behörden führen. Du kannst eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen und dein Hund kann als gefährlich eingestuft werden. https://www.tierrecht-anwalt.de/gefaehrlicher-hund/einstufung-als-gefaehrlicher-hund.html

Drücke dir die Daumen.

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