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RBQ2007

11.05.2009
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RBQ2007
11.05.2009, 21:57
Gehört der Keller zum Wohnraum?

In meinem Mietvertrag sind 58,1 qm als Wohnraum(Dachgeschoss) berechnet. Ich habe grob, aber schon nach den bestehenden Regeln nachgemessen und bin abzüglich der Schrägen nur auf 46qm gekommen. Der Keller hat ca. 7qm. Dann bin ich zwar noch immer nicht bei den 58.1, aber immer noch in den 10%. Wenn der Keller wie im Mietvertrag angegeben als Wohnraum zählt ist denke ich alles i.O.! Doch wenn er nicht als Wohnraum gezählt werden darf bin ich weit unter der angegebenen qm - Angabe!

Über jegliche Informationen wäre ich sehr dankbar!

ciao&CU Ronald

...zum Beitrag
Antwort
von RBQ2007
11.05.2009, 22:19

Danke!

Dann sollte ich wohl nocheinmal genauer messen und über die neuen qm - Zahlen mit meinem Vermieter verhandeln! Innerhalb von 10% Abweichung kann ich nichts machen, oder?

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