Wir stehen grade vor dem selben Problem. Das die Kosten nicht als Kinderbetreuungskosten angesetzt werden können, nehmen wir jetzt mal so hin. Von der Funktion her haben wir:

Unterbringungkosten Miete

Verpflegungskosten

Fahrtkosten

Auch bei uns fallen die laufenden Kosten zuhause natürlich nicht weg, deswegen finden wir die Situation durchaus vergleichbar mit doppelter Haushaltsführung von Arbeitnehmern oder in Trennung lebender Partner. Es muss doch einen Weg geben diese Ausgaben in die Bildung, wenigstens zum Teil steuerlich ansetzen zu können, zumal die Kosten für Normalverdienende erheblich das Budget belasten.

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