Wenn, wie du schreibst die Nebenkostenabrechnung schon mit der neuen Qm abgerechnet wurde, verstehe ich deine Frage nicht, denn dann hast du ja nicht zuviel bezahlt.Das einzige was du machen kannst deine Miete zu kürzen. Du teilst die Miete durch die Qm die im Mietvertrag steht und multiplizierst sie dann mit der tatsächlichen Qm. Dann hast du die neue Miete raus. Du solltest dies aber deinem Vermieter vorab mitteilen. Sollte er damit nicht einverstanden sein musst du mit einem Rechtsanwalt darüber reden.

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Die Prozesskostenhilfe ersetzt nicht den Reschtschutz,da die Prozesskostenhilfe nur gewährt wird wenn Aussicht auf Erfolg der Klage ist.

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Das hättest du vorher überlegen sollen,denn die Räumpflicht besteht ja schon immer und nicht erst seit letztem Jahr. Ich denke du bist nur zu Faul zum Räumen, denn andere Berufstätige schaffen das ja auch.Dann mußt du halt früher aufstehen oder nach der Arbeit räumen.

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welches Haustier hast Du denn gehalten. Bei Hund oder Katze kann er verlangen das du es wieder abgibst.Erst wenn du nicht darauf reagierst kann er dir kündigen. Bei Kleintieren (Kaninchen ,Meerschweinchen etc.)kann er nichts machen. Auf keinen Fall darf er Dir eine Strafe auferlegen.

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Ich glaube kaum das Du für einen 23 Jährigen jungen Mann noch Unterhalt zahlen mußt. Er ist alt genug um für seinen Lebensunterhalt selbst auf zu kommen.Wenn er aus eigener Schuld seine Lehrstelle verloren hat, dann hat er keine Lust zu arbeiten und dann keiner von Dir verlangen das du ihn bis zu seinem Lebensende versorgst. Sollte dennoch eine Unterhaltsforderung eingehen, nehme Dir einen Anwalt . Lass Dir das nicht gefallen. Es sei denn, du willst noch für Ihn bezahlen.

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Sozialscheine (meistens Lebensmittelgutscheine,aber auch für Kleidung und Möbel)bekommen Hartz4 Empfänger, wenn Sie nicht in der Lage sind Ihre Hartz 4 Bezüge für den normalen Lebensunterhalt zu verwenden( d.h. Z.B. wenn sie das Geld in Alkohol oder andere unnützige Dinge verschwenden)und dadurch für sich nichts zu essen haben.Natürlich bekommen Sie auch geld aber dann halt nicht so viel.

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Hallo erstmal. Kindergeld steht einem Behinderten nur zu wenn er einen Behindertenausweis hat(was bei 50% der Fall ist) und die Behinderung schon vor dem 28. Lebensjahr festgestellt wurde.Die festgelegte Einkommensgrenze darf im Jahr nicht überschritten werden.Wende dich an die Kindergeldkasse, die kann Dir mehr dazu sagen

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