Ich kann nur aus meinem Fall sprechen: Mein Konto war auch nicht gedeckt als ich einen Betrag von 17 € mit Geldkarte zahlte. Die Buchung ging zurück und etwa zwei Wochen später bei gedecktem Konto wurde nochmals abgebucht + Gebühr über 9 € für die Bank. Das Problem war dann vom Tisch.
Der Meinung von "robinek" schließe ich mich an. Die Verkehrssituation sollte detailiert nachvollzogen werden.
Falls sich gegenüber der Sparkasse Schulden ergeben haben, würde ich das P-Konto bei einer anderen Bank eröffnen. Dagegen kann die Sparkasse nichts tun.
Solange dein Kontostand unter der Pfändungsfreigrenze bleibt, kann keine Konto-Pfändung erfolgen. Alles was darüber liegt wird vom Gläubiger automatisch gepfändet.
Es gibt Banken, bei denen du deinen alten Kontostand auf den nächsten Monat übertragen kannst. Der Betrag ist dann auf die doppelte Höhe der Pfändungsfreigrenze begrenzt. Das geht aber nur einmal. Ab dem darauf folgendem Monat sollte dein Kontostand deine Pfändungsfreigrenze nicht überschreiten, wenn du kein Geld "abgeben" möchtest.
Die Mietkaution bekommst du zurück, wenn du wieder ausziehst. Vorausgesetzt, du kommst nicht in einen Zahlungsrückstand der Miete und hinterlässt keine Beschädigungen in der Wohnung. Deshalb bei der Wohnungsübernahme immer schriftlich und genau festlegen, welche Schäden die Wohnung bereits bei Einzug aufweist und eine Kopie für deine Akten zurücklegen.
Die meisten Vermieter schauen absichtlich nicht so genau hin, wenn ein neuer Mieter einzieht. Beim Auszug um so mehr. Einfache Abnutzungserscheinungen, wie Schlüsselkratzer am Türschloss oder Gebrauchtspuren auf dem Laminat sind unerheblich.