Das hängt von dem Grund für das Urlaubssemester ab. Siehe hier: http://www.studis-online.de/Studieren/urlaubssemester.php?seite=4 Hängt das Urlaubssemester mit der Ausbildung zusammen, also ist es wegen Auslandssemester, Praktikum etc. besteht in der Regel der Anspruch auf Kindergeld fort!

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Die Kaution ist dazu da, dass sie dem Vermieter eine Sicherheit gibt für Schäden, die der Mieter in der Wohnung während des bemieteten Zeitraums anrichtet. Dabei kann die Kaution noch bis zu 12 Monate nach dem Auszug des Mieters einbehalten werden, so z.B. wenn auf noch fehlende Wasser/Heizungsrechnungen gewartet wird. Aus eben diesem Grund ist eine Verrechnung mit der Miete nicht möglich. Außerdem ist das Kautionskonto sowieso meistens so angelegt, dass der Vermieter da nicht für die Miete darauf zurück greifen kann.

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