Solltest du vor Ende deiner Elternzeit wieder mit Arbeiten anfangen, verlierst du den Anspruch auf dein Elterngeld. Geringfügige Arbeit ist während der Elternzeit erlaubt und man kann auch Stundenweise arbeiten. Solltest du während deiner Elternzeit deinen Job also auf 50% reduzieren, bekommst du als Elterngeld nur die 65% Elterngeld von der Netto-Differenz, die dir zu deinem vollen Gehalt fehlt.

Also solltest du früher wieder Vollständig arbeiten, hättest du auch keine Differenz zu deinem ursprünglichen Gehalt auszuweisen, auf dessen Grundlage das Kindergeld berechnet wird und somit steht dir auch kein Kindergeld zu.

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Ich würde letztendlich mal sagen, dass es eine Frage der Ursache ist, wer und wann haftet.

Wir haben die letzten beiden Jahre auch Problem mit Schimmelflecken an Rollokästen von innen gehabt. Aussage vom Vermieter war erst, wir würden falsch lüften oder es gäbe bestimmt eine Ursache für zu hohe Luftfeuchtigkeit im Haus.

Letztendlich war eine schlechte Dämmung in den eben genannten bereichen für ein zu kaltes Gemäuer verantwortlich und daraufhin schlug sich die Luftfeuchtigkeit, die im durchaus normalen Bereich war, übermäßig genau an diesen Stellen wieder.

Die kosten für die Nachdämmung übernahm in diesem Fall der Vermieter!

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