Antwort
Danke @Privatier59
im Notarvertrag steht, dass die Kosten der Geböudeversicherung ab dem Tag der Übergabe - das war der 2.10.2020 - vom Käufer zu tragen sind.
Nur der Käufer möchte halt eine andere Versicherung abschließen und „unsere“ nicht zahlen, weil die ihm zu umfangreich und damit zu teuer ist.