Also ich wüsste nicht warum man das machen sollte. Steuerlich bestehen keine Vorteile zwischen Erst- und Zweitwagen, da es individuel um das Fahrzeug geht. Und sonst sehe ich auch keine Gründe... Wie kommst du auf diesen Gedanken?
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Keine Chance! Ich bin Automechaniker und sowas habe ich noch nie gehört. Die Regel ist, dass es 24 Monate bei einem gewerglichen Verkauf geben muss. Die Außnahme ist, dass es gebrauchte Waren sind, dann kann man es auf 12 Monate reduzieren. 3 Monate sind ungültig und wenn etwas im ersten Jahr passieren sollte, dann steht dir trotzdem eine Reparatur zu!!
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Gegenfrage: Wo ist das Problem sie schnell zu zerschneiden?
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Kann ich bestätigen, keine Rückstufung! Muss das letztens auch machen lassen...
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http://www.annuitaetenrechner.org/
Simple aber funktioniert ;-)