Hallo Lusyl, Die Privathaftpflicht deines Partners trägt die Kosten, wenn Du nachweisen kannst, dass das Ceranfeld dein Eigentum ist. Es ist in der Regel unerheblich ob Ihr einen gemeinsamen HAusstand habt.

Gruß Parsewalk

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Hi wumbala, grundsätzlich gilt : wer einem dritten einen Schaden zufügt ist zu Schadensersatz verpflichtet. Eine Privathaftpflicht hilft hier in den meisten Fällen. Wenn deine Kollegin einen Parkettleger oder Schreiner kennt, kann dieser evtl. den Schaden leicht beheben.Aber bitte nur vom Fachmann.Denkt bitte daran der Fußboden ist Eigentum vom Chef. Wenn der Schaden mit einem vom Chef gestellten Bürostuhl verursacht worden wäre geht das die Kollegin gar nichts an-Sache vom Chef. Vieleicht gehts ja auch so ??

Gruß Parsewalk

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