Auch wenn die Frage bereits vor längerer Zeit gestellt wurde, stellt sich für mich die Frage, warum euer Kind das Erbe ausschlagen muss?

Wenn Euer Kind in keinem Testament namentlich als Erbe ernannt wurde, wäre er auch nicht erbberechtig, da er nicht Verwandtschaft ersten Grades ist.

Und soweit ich informiert bin, ihr als gesetzliche Vertreter, ein Erbe für Euer minderjähriges Kind annimmt bzw. ausschlägt, dann geht das nur wenn dem Kind da durch keine Nachteile entstehen würden.

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