Hallo, wir haben in einer Woche unsere Beurkundung. Mein Ehemann kann deutsch und versteht die Grunddinge, die im Kaufvertrag stehen, d. h. Grundschuldlöschung- und neueintragung, Preis der Immobilie, Zahlungsziel, Übergabetermin, etc. Das heisst, er spricht deutsch, nur eben nicht PERFEKT.
Unser Makler hat gesagt, dass nach seinem Urteil kein Dolmetscher benötigt wird, denn er hat sich auch bei den Besichtigungen mit ihm unterhalten und gemeint, wenn es denn so wäre, dann hätte er das gesagt.
So jetzt möchten wir wissen, wie die Beurkundung denn abläuft? Wird uns irgendwas seitens Notar gefragt? Irgendwelche fachspezifischen Begriffe? Wir wollen lieber auf der sicheren Seite sein.