Hallo, ist zwar schon etwas älter, der Tweet, aber ich hab da mal 'ne ergänzende Frage.

Das Recht auf Bebauung mit einem Tor kann und möchte ich dem dienenden Grundstückseigentümer nicht absprechen und ich finde es auch gut, wenn es geschlossen ist. Das Problem besteht nun darin, dass es ein altes Tor ist, welches, unter anderem auch weil eine Nachbarin leicht dagegen gefahren ist, nicht mehr richtig bzw. normal leichtgängig, geschlossen werden kann. Wenn der Schnapper eingerastete ist, geht es nicht von allein auf. Um den Schnapper einrasten zu lassen bedarf es einem leichten Kraftaufwand - was jedoch z.B. mit Tüten in den Händen o.ä. nicht möglich ist; man könnte ja die Tüten auf dem dreckigen, manchmal nassen, Weg abstellen... Daher sieht sich der Eigentümer des dienenden Grundstückes dazu gezwungen, dass Tor abzuschliessen, also es ist nicht mehr ohne Schlüssel, über die Summer, zu öffnen. Bei Notfällen, Besuch, Lieferung usw. muss ich also die 60 Meter zum Tor und aufschliessen.

Nun die kurze Frage: Darf das Tor verschlossen werden ?

Es geht mir dabei nicht um Bequemlichkeit, sondern auf Grund meines Gesundheitszustandes ist der gelegentliche Besuch des Notarztes erforderlich.

...Schonmal vielen Dank für die gemachten Gedanken...

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