Das kann man so sagen. Die Zinsen sind momentan im Keller und die Wahrscheinlichkeit, dass diese nach 3 Jahren steigen, ist zumindest gegeben. Deshalb schadet es nicht, sich nach 3 Jahren noch einmal nach neuen Zinsanlagen umsehen zu können. Man kann natürlich auch sein Geld aufsplitten und einen Teil in eine Anlage stecken, die einem noch sehr attraktiv vorkommt und den Rest kurzfristig anlegen.

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Ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstanden habe. Ich nehme an, dass du beim Lohnsteuerhilfeverein bist, dort deine Unterlagen eingereicht hast und jetzt nicht mehr dort beraten werden möchtest? Dann sehe ich keinen Grund, warum sie dir die Unterlagen nicht zurückgeben sollten. Falls du schon viel Leistung in Anspruch genommen hast, geht der Abbruch der Beratung vielleicht nicht umsonst.

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Bei einer mündlichen Absprache wird es schwierig werden zu beweisen, dass ihr einen Preis von 1000 Euro vereinbart hattet. Von einem Kostenvoranschlag darf man regulär abweichen, da man gewisse Reparaturen nicht vorhersehen kann.

War ein Werkvertrag geschlossen worden, in dem die zusätzliche Lackierung nicht erfasst war? Dann könntest du damit zu der Werkstatt gehen und mit denen verhandeln, dass du nicht den vollen Betrag bezahlen musst.

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Man bekommt die Zinsen auf jeden Fall gutgeschrieben. Man hat ja beim Tagesgeld keine Mindestvertragslaufzeit. Die jeweiligen Tageszinssätze werden über den Zeitraum, in dem du die Anlage hast berechnet. Die Frage ist nur, ob sie die Zinsen sofort bei Auflösung des Kontos auszahlen oder dann, wenn sie die Jahresabrechnung für alle Konten machen.

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