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Niemeier

05.01.2010
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Niemeier
05.01.2010, 13:07
Nach erledigter Arbeit zum Festpreis fordert der Kunde eine Stundenaufstellung mit Stundensatz!

genauer Wortlaut nach der Rechnungsstellung:

"zwecks Rechnungskontrolle benötigen wir für die o.a. Rechnung eine genaue Stundenaufstellung mit Stundensatz. Wir bitten um kurzfristige Mitteilung."

Was soll ich dem sagen. Nach einem Tag waren die Arbeiten erledigt, hatte aber 3 geschätzt und hätte ja auch diese Zeit dauern können?

Kann ich es bei dem Festpreis belassen und muss ich jetzt einen Stundenlohn dafür ausrechnen? Oder muss ich das nicht?

Danke schonmal für Antworten

Mit freundlichen Grüßen

...zum Beitrag
Antwort
von Niemeier
05.01.2010, 13:30

Die Bestätigung des Auftrags sah so aus:

Sehr geehrter Herr xxx,

auf Grundlage Ihres Angebotes Nr. xxx-xx-xx vom xx.xx.xx beauftragen wir Sie mit dem Rückbau der Ladeneinrichtung wie besprochen und aufgeführt mit zusätzlicher Hilfestellung beim entfernen der Glasböden und Regalrückwände sowie zerlegen der Metall-Lagerregale, Komplettpreis: Euro 2.250,00 Umsatzsteuerfreie Leistung gem. $19 UStG.

...zur Antwort
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