Also ich würde fast behaupten wollen, dass die private Haftpflichtversicherung nicht leisten wird! Die Problematik mit dem Be- und Entladen ist leider nicht ganz Eindeutig, da teilweise gesagt wird, selbst wer in Reichweite seiner Infrarot Fernbedienung zum Auto ist, setzt mit dem Drücken der Fernbedienung den Be- und Entladevorgang in Kraft (also auch entscheidend, ob das Fahrzeug noch verschlossen war oder nicht). Dann wäre dieser Schdaen nur über die Vollkaskoversicherung des Kfz leistungspflichtig. Als direkte Antwort: Unbedingt den Versicherungsberater gut formulieren lassen ;-)

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Grundsätzlich ist zu sagen: Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (für Pferde und Hunde) Leistet nach der Gefährdungshaftung, somit muss kein verschulden seitens der Halters oder Hüters vorliegen. Aber: In den Allgemeinen Bedingungen für Tierhalterhaftpflichtversicherungen steht in

§ 3 Nicht versicherte Gefahren und Kosten . . . 6. Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind oder die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers an oder mit diesen Sachen entstanden sind.

Somit sollte diese Frage recht Eindeutig zu beantworten sein. Eindeutig: NEIN!

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