Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Szenario:
Ich bekomme seit 2 Jahren im Studium BAFÖG.
Nun werden von mir (zurecht wegen damaliger Fehlberechnung) 1000 Euro von den Monaten April bis August 2010 zurückgefordert.
Diese bin ich auch bereit zu zahlen.
Allerdings hatte ich dann ab September 2010 einen neuen Antrag gestellt und bekomme seither aufgrund eines Vermögens von ca. 1000 Euro über der Vermögensgrenze deutlich weniger BAFÖG.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage: Wenn ich 1000 Euro zurückzahlen soll, weil sie mir nicht zugestanden haben, dann sehe ich das ein. Aber muss man diese 1000 Euro dann nicht auch logischerweise nachträglich von meinem Vermögen bei der letzten Antragsstellung abziehen?
Denn hätte ich zwischen April und August 2010 die 1000 Euro in Form von BAFög nicht bekommen, dann wäre mein Kontostand bei der Folgeantragsstellung natürlich um den entsprechenden Betrag niedriger gewesen.
Liege ich da in meiner Annahme richtig oder nicht? Mein Bafög-Sachbearbeiter hält derzeit Rücksprache mit seinem Chef, klang aber nicht sehr optimistisch. Was meint ihr dazu?
Danke schonmal im Voraus!
Gruß A.