hallo hildefeuer, ich habe einen Artikel gefunden, der Deine fragen genau beantwortet: http://www.banklupe.de/news/geldsegen-fuer-kreditnehmer-banken-muessen-kontofuehrungsgebuehren-erstatten-17959/
Erstattung von Kontoführungsgebühren nur bei Darlehenskonten - nicht bei Girokonten
.....Allerdings müssen geschädigte Kreditnehmer in jedem Fall selbst aktiv werden und die kontoführende Bank schriftlich zu Erstattung auffordern. Wichtig dabei: Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf Kontoführungsgebühren, die für Darlehenskonten belastet wurden (z.B. Ratenkredite, Hypotheken, Bauspardarlehen, etc.). Die normalen Kontoführungsgebühren, die Banken regelmäßig für Girokonten belasten, fallen nicht unter das BGH-Urteil.
Verjährungsfristen könnten Streitthema werden
Noch unklar ist, für welchen Zeitraum sich Kreditnehmer die belasteten Gebühren zurückholen können. Mit der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren sollte man sich deshalb im Zweifel nicht zufrieden geben, sondern versuchen bei den Banken auf Kulanz zu pochen.