hallo hildefeuer, ich habe einen Artikel gefunden, der Deine fragen genau beantwortet: http://www.banklupe.de/news/geldsegen-fuer-kreditnehmer-banken-muessen-kontofuehrungsgebuehren-erstatten-17959/

Erstattung von Kontoführungsgebühren nur bei Darlehenskonten - nicht bei Girokonten

.....Allerdings müssen geschädigte Kreditnehmer in jedem Fall selbst aktiv werden und die kontoführende Bank schriftlich zu Erstattung auffordern. Wichtig dabei: Das BGH-Urteil bezieht sich nur auf Kontoführungsgebühren, die für Darlehenskonten belastet wurden (z.B. Ratenkredite, Hypotheken, Bauspardarlehen, etc.). Die normalen Kontoführungsgebühren, die Banken regelmäßig für Girokonten belasten, fallen nicht unter das BGH-Urteil.

Verjährungsfristen könnten Streitthema werden

Noch unklar ist, für welchen Zeitraum sich Kreditnehmer die belasteten Gebühren zurückholen können. Mit der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren sollte man sich deshalb im Zweifel nicht zufrieden geben, sondern versuchen bei den Banken auf Kulanz zu pochen.

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Du kannst natürlich die Kosten für den doppelten Haushalt bei der Steuererklärung geltend machen. Außerdem Familienheimfahrten mit dem eigenen PKW. Spesen wegen der längeren Abwesenheit von daheim kannst Du nur geltend machen, wenn Du sie nicht vom Arbeitgeber erstattet bekommst. Bei einem Zweitwohnung ginge das nur, wenn Du dienstlich längere Zeit unterwegs sein musst.

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Also ich denke, dass ihr vollen Anspruch auf Elterngeld habt, da der gewöhnliche Aufenhalt jmaßgeblich ist. . Im Gesetz steht:

Nach § 1 Abs. 1 BEEG hat man einen Anspruch auf das Elterngeld wenn man, 1.einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (Ausnahmen) 2.mit seinem Kind in einem Haushalt lebt (Ausnahmen) 3.dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4.keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt (Ausnahmen) Wer alle vier Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf das Elterngeld.

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Hab mir das Formular gerade angesehen. Die Zeilen 32, 49 und 50 kommen da in frage. Hier würde ich es eintragen.

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In den ersten 3 Jahren muß der Vater des Kindes wowohl für Dich als auch für das Kind aufkommen. Je nach Verdiensthöhe, wird er zur Kasse gebeten. Der Staat streckt die Gelder ggf. vor, falls der Vater nicht zahlt. Du bist in dieser Zeit nicht verpflichtet zu arbeiten. Wende Dich ans Jugendamt, dort wird man Dir genau sagen können, welche Beträge Du zu erwarten hast.

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Das stimmt - wer im Pflegeheim mehrere Senioren betreut und gerichtlich bestellt ist, bekommt einen höheren Freibetrag. Bisher lag der Betrag bei 500 Euro - jetzt sind es bis zu 2.100 Euro. (175 Euro pro Monat steuerfreuer Zuverdienst)

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Du darfst dies meiner Erachtens keines Falls bestätigen. denn man kann nur 1xKindergeld beantragen. Dies habe ich dazu gefunden:

Vorrangigkeit von vergleichbaren Leistungen im Ausland Nach § 65 Abs.1 S.1 Nr.2 EStG wird Kindergeld im Ausland nicht für ein Kind gezahlt, wenn Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung im Ausland gewährt werden. Wird eine solche Leistung im Ausland gewährt, oder wäre sie bei entsprechender Antragstellung zu gewähren, schließt dieser kindbezogene ausländische Anspruch den innerstaatlichen Kindergeldanspruch grundsätzlich aus.

Gesetzlicher Regelungszweck ist es, eine doppelte Inanspruchnahme von inhaltlich gleichgerichteten Leistungsansprüchen zu vermeiden. Der Familienkasse obliegt die Prüfung solcher Fälle von Anspruchskonkurrenz von Amts wegen. Zu diesem Zweck kann die Vorlage von Unterlagen von dem Berechtigten verlangt werden, die für die Entscheidung von Bedeutung sein können. Quelle: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kindergeld/anspruch.html

Wende Dich auf jeden Fall an die Familienkasse, um Dich abzusichern!

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Teil des Kunjunkturpakets war:

Beschluss 10: Beschäftigungssicherung Erstattung des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung bei Kurzarbeit des Arbeitnehmers in Höhe von 50 Prozent durch die Bundesagentur für Arbeit. Bis Ende 2010 sollen 1,2 Milliarden Euro im Bundeshaushalt für Aktivierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und 770 Millionen Euro der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Betriebe können nach Angaben der Bundesregierung die Krise nutzen, um ihre Beschäftigten zu qualifizieren und weiterzubilden statt zu entlassen. Insbesondere Arbeitnehmer über 25 Jahre, die über keinen Berufsabschluss verfügen, und Jugendliche, die schon lange vergeblich eine Lehrstelle suchen, sollen gefördert werden. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter sollen 5000 Stellen für die Vermittlung, Betreuung und Leistungsgewährung dazubekommen. Der gesetzliche Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung wird ab 1. Januar 2009 auf 2,8 Prozent abgesenkt.Ob Kurzarbeit ab Oktober dann nicht mehr so einfach genehmigt wird, kann ich nicht sagen(Quelle: Wikipedia)

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Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat man, wenn die Immobilie verkauft wird. Auch bei Tod eines Darlehensnehmers gewähren die Banken meines Wissens ein außerordentliches Kündigungsrecht. Du mußt dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen.

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Seit 11. Juni gilt ein neues Verbraucherschutzgesetz. Finanzprodukte müssen mittels standardisierter Merkblätter näher erläutert werden. Soweit ich weiß müssen auch Beispielrechnungen ausgehändigt werden. Vermutlich ist es das, was Deine Schwester bekommen hat.

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Meines Wissens ja. Denn auch wenn Du zu spät zum Arbeitsamt gehst, um Arbeitslosigkeit anzuzeigen, erhältst Du erst ab dem Tag das Geld, an dem Du vorstellig wurdest. Bin gespannt auf weitere Antworten.

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Meines Wissens sind die Kosten nicht zulässig. Ein Bekannter von mir hat seiner Bank mit Klage gedroht und erhielt prompt die vor zwei Jahren gezahlte Gebühr zurückerstattet.

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Erstens gilt ein Arbeitsvertrag meines Wissens auch, wenn er mündlich vereinbart war. Ausserdem kannst Du ja nachweisen, dass Du GEhalt bezogen hast. Das würde ich dem Personaler mal sagen. Komisch, dass der sich so anstellt. Ich würde das über die Firmenleitung anfordern, wenn Du auf einen schriftlichen Vertrag bestehst.

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Also Riestern kann man nur für die eigenen vier Wände. Du kannst also keine Kapitalanlageimmobilie damit finanzieren. Wenn Du bereits einen angsparten Riester-Vertrag hast, kannst Du Guthaben inkl. Zulagen zu 100% oder auch nur zu einem Teil (max. 75%) entnehmen und damit Dein Eigenkapital erhöhen, ohne dass es zulagenschädlich ist. Wenn Du neu ein Riester-Darlehen aufnehmen möchtest, musst Du darauf achten, dass die Darlehensart Riester-zertifiziert ist.

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Es wird überlegt diese 29 Euro pro Kopf als Pauschale (also für jeden) verpflichtend zu erheben. Aber das ist nur in Diskussion und soll einen momentan erhobenen Eigenanteil 0,9% der seit einiger Zeit vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist ablösen.

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