Ob man unverhaeltnismaessig viele Heizkskosten zahlt, aknn man in der Heizspiegel-Tabelle nachgucken (http://www.heizspiegel.de/)
Die Miete darf nur alle 15 Monate erhöht werden. Die 15 Monate setzen sich wie folgt zusammen: 12 Monate nach wirksam werden der letzten Mieterhöhung plus 3 Monate Überlegungsfrist für den Mieter.
Nein, das war eine einmalige Zahlung. Das Kindergeld wurde doch 2010 generell erhöht!
Ich folge der folgenden Formel: Bruttoeinkommen x 12 x 0,04. Die hat mir mein Bankberater damal empfohlen und ich finde sie einleuchtend. Aber man muss immer von seinem Einkommen her gucken ob man sich das leisten kann.
Ob er Beratungshilfe in Anspruch nehmen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab (Familienstand, Unterhaltspflichten und Höhe der Miete). Von dem Einkommen, das eine Person erzielt, sind aktuell die folgenden Freibeträge abzuziehen: 395,00 € Grundfreibetrag, Freibetrag für 395,00 € für den Partner, Freibetrag von 276,00 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind, Wohnkosten in angemessener Höhe, ggfs. Erwerbstätigenbonus von 180,00 €. Ist dann das Einkommen nicht mehr als 15,00 €, besteht ein Anspruch auf Beratungshilfe. Man sollte beachten, dass Beratungshilfe ausscheidet, wenn dein Bekannte Vermögenswerte besitzt, deren Wert über einem Schonbetrag in Höhe von 2600,00 € nebst 256,00 € für jede unterhaltsberechtigte Person liegt.
Nein, eine Gesamt-Deutsche Übersicht gibt es nicht. Das wird von Kommune zu Kommune anders geregelt. Am besten fragst du bei deiner eigenen einfach mal an!
Bis die EU wieder ein Land aufnehmen wird, wird es noch etwas dauert. Die EU ist momentan sehr instabil, die Situation in Griechenland traegt nicht gerade zu einer Stabilisierung bei. Insgesamt muss die erst mal mit dem neuen Vertragswerk (Stichwort Lissabon) klarkommen bis es zu neuen Aufnahmen kommen kann.
Nein, du hast keine freie Klinikwahl. Du wirst von deinem Arzt zu einem bestimmten Krankenhaus überwiesen.
Während der Kurzarbeit gibt es keine Änderung bei der Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer bleibt normal versichert, und Beiträge werden weiter durch Arbeitnehmer und -geber gezahlt Aber bei der Berechnung der Sozialversicherung für das Ausfallgeld gilt, dass das "Entgelt" die Berechnungsgrundlage bildet und wofür wofür der Arbeitgeber auch bis zu 100% der Beiträge zur Sozialversicherung erstattet bekommen kann.
Es kommt auf die Versicherung deiner Tochter an.
Wenn sie Pflichtversicherte in gesetzlicher Krankenversicherung ist:
In einer gesetzlichen Krankenversicherung bleibt während der Elternzeit die Pflichtmitgliedschaft bestehen. Die Beitragsfreiheit besteht nur solange man Erziehungsgeld bekommt. Sie erstreckt sich nicht auf weitere Einnahmen, aus denen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen sind. So bleibt beispielsweise die Beitragspflicht aus dem Arbeitsentgelt einer Teilzeitbeschäftigung bestehen.
Familienversicherte in gesetzlicher Krankenversicherung Wenn schon vor der Geburt des Kindes eine Versicherung über ein Familienmitglied bestand, ändert sich nichts. Familienversichert ist während der Elternzeit auch der Ehepartner, der vor Geburt des Kindes als Arbeitnehmer freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung war, sofern die sonstigen Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt sind.
Privat Krankenversicherte Die private Krankenversicherung bleibt auch während der Mutterschutzzeit und der Elternzeit bestehen. Angestellte, die privat versichert sind, müssen in dieser Zeit nicht nur ihren Teil der Versicherungsprämien zahlen, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Es wird empfohlen, vor Beantragung der Elternzeit individuelle Details mit der eigenen Krankenkasse abzuklären. Quelle: http://www.9monate.de/elternzeit.html
Weil es das deutsche Apothekengesetz von 1960 verbietet. Darin wird bestimmt dass nur Pharmazeuten mit Kammerzulassung eine Apotheke betreiben dürfen; mit max. drei Filialen.
Generell muss der Erblasser erst verstorben sein um an das Erbe zu kommen. Aber es kann zwischen dem Erben und dem Erblasser vorher vereinbart werden!
Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Lieber vorher in die AGBs gucken,dann ist man auf der sicheren Seite.
Wenn es keine guten Freunde sind, dann reichen 5 Euro völlig aus! Mehr sollte man gar nicht ausgeben, weil es sonst, je nach Firma, das persönliche Budget sprengen kann.
Nein, das wirst du nicht. Manche Gehaltsklassen bekommen sogar weniger im nächsten Jahr. Das was uns als ein PLUS im EInkommen versprochen wurde, wird an anderer Stelle wieder abgezogen.
Laut § 15a InsO muss eine juristische Person (Also auch Privatperson) sofort bei Zahlungsunfähigkeit oder spätestens nach 3 Wochen die Insolvenz anmelden. Sonst begeht man eine Straftat die dann wiederum Insolvenzverschleppung heisst.
Das Sparbuch braucht man auf jeden Fall. Aber wenn du wirklich keinen Kontakt mit deinen Grosseltern haben willst, kannst du dein Sparbuch auch einfach als verloren melden. DAnn wird dir nach einiger Zeit ein neues ausgestellt.
Bei uns in der Stadt gibt es viele lokale Organisationen die sich über Geld freuen. Kindergärten zum Beispiel. Ich selber habe für eine AKtion unserer Tageszeitung gespendet. Da kauft man Geschenke für Kinder die vorher Wünsche im Wert von max 15 Euro auf einen Wunschzettel geschrieben haben.
Nein, es ändert sich überhaupt nichts. Man kann so oft heiraten wie man Spass hat!
Ich habe im Spiegel gelesen, dass die KfW Bank ca 200 Millionen Euro von dem Insolvenzverwalter wieder bekommt. Bei der Überweisung handelte es sich um ca. 300 Mio Euro.