Hallo!
Soweit mir bekannt ist, bleibt dein Alg1 nach dem Elterngeld in gleicher Höhe. Mein Kind kam 2006 zur Welt und ich habe Erziehungsgeld bezogen und habe auch damals die 3 Jahre Erziehungsurlaub genommen. Meine Firma ging in dieser Zeit an eine andere Firma über (wurde verkauft) und ich habe nach dem Erziehungsurlaub Alg1 beantragt. Allerdings wurde bei mir, da ich über 3 Jahre nicht gearbeitet habe ein sog. fiktives Gehalt genommen. Alg1 darf nur beziehen, wer auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn du vorher vollzeit gearbeitet hast, wird dein Alg1 nach deinem damaligen Gehalt berechnet und nach der "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Zeit" berechnet. Also warst du vorher VZ-Beschäftigte und möchtest wieder in VZ arbeiten, bekommst du danach dein Alg1. Solltest du aber wegen dem Kleinen nicht mehr arbeiten können, z. B. weil du keinen Krippenplatz hast, bekommst du kein Alg1, da du ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst! Vielleicht ist das auch der Grund, warum das AA dir sagt, es gibt kein Alg1 zum Erziehungsgeld? Könntest du aber, z. B. in Teilzeit arbeiten, dann wird auch nur noch das Alg1 für Teilzeit berechnet. Ob man beides, also Erziehungsgeld und Alg1 beziehen kann (natürlich nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht), weiß ich nicht. Es müsste aber theoretisch machbar sein. Bei mir war es beim 1. Kind möglich. Da habe ich zuerst Arbeitslosengeld + Erziehungsgeld und anschließend Arbeitslosenhilfe (gab es ja damals noch) bezogen. Aber die Zeiten haben sich geändert... Vielleicht ist es aber möglich, da dein Mann ja nicht viel in seinem TZ-Job verdient, dass du Hartz IV beantragst?