Antwort
Das kommt darauf an. In der PKV kann es durchaus auch Leistungsausschlüsse geben. Dieser kann u.a. den Bereich der Psychotherapie betreffen. Das wird etwa bei Vorerkrankungen gemacht. Eine andere Möglichkeit wäre, dass ein Risikoaufschlag erhoben wird, falls Vorerkrankungen bestehen. Wichtig: Die Gesundheitsfragen auf jeden Fall bei einem entsprechenden Antrag wahrheitsgemäß beantworten, ansonsten können die im Nachhinein wegen falscher Angaben die Leistung verweigern. Falls du bislang nicht wegen psychischer Erkrankungen in Behandlung warst, dürfte das aber normalerweise kein Problem geben.
Zusammengefasst: Grundsätzlich muss die PKV schon einen Tarifwechsel ermöglichen, Risikozuschläge oder Leistungsuasschlüsse sind allerdings möglich.