Hallo Gianna,

Du kannst natürlich beide haben: Mini-Job + Selbstständigkeit, niemand kann dich daran hindern, zu arbeiten. "Geringfügig selbstständig" macht so keinen Sinn. Es gibt nur "selbstständig", wofür du Einkommensteuer und evtl. Umsatzsteuer ans Finanzamt entrichten musst. Mit einem Gewerbe musst Du ab 2X,000 EUR im Jahr auch Gewerbesteuer zahlen. Wenn Du Dich gegenüber dem Finanzamt für die sogenannte Kleinunternehmerregelung entscheidest musst Du dem Finanzamt keine Umsatzsteuer entrichten (gilt bis 17,500 EUR im Jahr). Die Einkommensteuer für ein Jahr richtet sich nach deinem GESAMTEN Einkommen (Mini-Job + selbstständig). Lohnsteuer ist ein Teil des Einkommensteuers, aber bei so wenig Geld musst Du nichts bezahlen. Die steuerliche Lage ist bei Dir also sehr einfach und übersichtlich.

Zu den Versicherungen:

Wenn du fest angestellt bist (bis auf ein paar Ausnahmen) bist du versicherungspflichtig oder versicherungsfrei. Unter 450,01 EUR bist Du versicherungsfrei (http://www.tk.de/tk/versicherung-und-beitraege/besondere-personengruppen/gleitzone/235634), musst aber glaube ich die Rentenversicherung bezahlen. Wenn man dich als hauptberuflich selbstständig einstuft, wird es komplex, also pass auf, dass du wesentlich weniger verdienst als die 450 EUR.

Ich bin kein Experte, mit Vorsicht zu genießen!

Gruß

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Also, die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden (FR XXXXXX ) habe ich angegeben, sowie die vollständige Addresse, Telefon-Nummer, normale französische Steuernummer etc. Meine Daten sind auch alle dadrauf.

Ich habe bloß "netto" und "brutto" als Wörter drin (mit demselben Betrag) sowie den Zusatz:

Hinweis in Rechnung auf Steuerbefreiung gem. § 19 UstG Invoice information on the tax exemption according to § 19 UstG Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. No VAT is accounted on the owed amount in this invoice according to the small business regulation according to § 19 UStG.

Sonst ist sie eine gültige RC-Rechnung. Als Kleinunternehmer bin zur Abgabe einer ZM nicht verpflichtet. Ich bin der starken Überzeugung, dass ich in Frankreich keine Steuer schulde. Ich habe dem Kunden korrigierte Rechnungen geschickt, die Sache ist mir halt interessant, ob man überhaupt die Umkehr irgendwie umgehen kann. Früher war das im Fall von Frankreich mit dem "depondent" möglich.

Danke für eure Antworten!

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