Rechnungsausstellung an die USA?

Guten Tag,

Ich arbeite auf einer amerikanischen Freelance-Platform, ich werde dort 2x im Monat mithilfe von PayPal in USD von einem amerikanischen Unternehmen bezahlt. Ich bekomme da keine Rechnung von der Firma und bin laut denen selber dafür verantwortlich die Steuern im Land zu bezahlen, kann jedoch von ihnen die nötigen Daten für eine Rechnung bekommen, falls ich sie brauche.

Ich habe ein Gewerbe angemeldet und habe die Kleinunternehmerregelung ausgewählt. Jetzt erstelle ich meine Steuererklärung, und habe ein paar Fragen bezüglich der (eventuellen) Rechnungsaustellung.

1.) Ist es für mich Pflicht in diesem Fall eine Rechnung an das Unternehmen auszustellen, und muss ich sie dann überhaupt dann abschicken in Hinblick darauf dass es schon beglichen wurde oder ist es nur für mich in den Ordner zur Dokumentationszwecken falls der FA nachhaken wurde?

2.) Kann ich nur eine Rechnung für das gesamte Jahr 2020 erstellen und wie kann ich es jetzt datieren? Macht es in dem Fall überhaupt Unterschied falls ich es nicht schicken muss? Habe ich richtig gelesen dass ich nur 6 Monate habe um die Rechnung auszustellen?

3.) Umsatzsteuer darf ich ja sowieso nicht ausweisen aufgrund von der Kleinunternehnerregelung, oder gilt es für die amerikanische Rechnung nicht und ich sollte auf der Rechnung „Reverse Charge“ anmerken? Das verstehe ich nicht ganz..

4.) Brauche ich für solch eine Rechnung in die USA nicht trotz der Kleinunternehmerregelung die UsT-Nr.? Das habe ich irgendwo gelesen dass es nötig sei.. oder reicht da die Steuernummer? Die UsT-Nr. habe ich leider nicht..

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

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Das Unternehmen für das du arbeitest muss die Umsatzsteuer in den USA für deine Einnahmen abführen. Dafür musst du eine Anmerkung unter die Rechnung schreiben.

Wenn du das nicht machst, dann bist du für die Zahlung der Umsatzsteuer verantwortlich und das geht ohne USA-Steuernummer nicht, d.h. du begehst Steuerhinterziehung.

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Ich bin freiberuflicher Künstler und habe eine Rückzahlung vom Stromanbieter erhalten. Ich habe davon jetzt 19% abgerechnet und das ganze als Einnahme in meine EÜR und Umsatzsteuererklärung gerechnet.

Ist das richtig?

Hier klingt es so als hätte ich das falsch gemacht.

Aber bei mir ist es ja nicht Privat sondern es wurde der monatlich bezahlte Betrag ja vorher ja als Betriebsausgabe gerechnet. Dann muss ich es ja als Einnahme verrechnen oder doch nicht?

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