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Antwort
Behinderung wäre auf jeden Fall ein Schutz vor Pfändung.
Leider handhaben es die Gerichtsvollzieher unterschiedlich in der Auslegung, ob jemand ein Auto unbedingt braucht oder nicht. Der eine ist da großzügig und pfändet es nicht, dem anderen ist es egal.
Aber wie wäre es, wenn das Auto an einen Freund / Freundin verkauft wird?
Ich weiß allerdings nicht, ob ein Kaufvertrag alleine reicht, oder ob hier auch das Auto dann auf den Freund / die Freundin angemeldet sein muss.