Du hast dich ja schon ausgiebig informiert über den Vermittlungsgutschein. Hier ist trotzdem nochmal der Link zum VGS: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A044-Vermittlungshilfen/Publikation/pdf/Auszug-aus-dem-Sozialgesetzbuch-Drittes--1.pdf

Meiner Meinung nach, wundert es mich, obwohl du auch bereit bist, die finanziellen Kosten selber zu tragen, dich kein Vermittler nimmt. Ich habe mich in diesem Bereich selber selbstständig gemacht und würde niemals auf die Idee kommen, jemanden der BAR bezahlen will, abzulehnen!

Ehrlich gesagt, suche dir einen vernünftigen und seriösen Vermittler. Erkennen kannst du diese daran, dass sie beim Erstgespräch kein Geld von dir verlangen (Angabe ohne Gewähr) ;-) Aber es ist auf jeden Fall ein gutes Indiz dafür.

Eine Liste von Privaten Arbeitsvermittlern in deiner Nähe, findest du bei deiner Agentur für Arbeit oder über google. Es gibt mehrere eingetragene Vereine (private arbeitsvermittler ev) Hier wirst du sicher den richtigen für dich finden.

Gruß Trevis

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Um diese Frage genau beantworten zu können, ist es wichtig mehr zu erfahren: Arbeitest du neben deinem Studium auf Vollzeit um dieses zu finanzieren? Hast du vor deinem Studium schonmal in Vollzeit gearbeitet und wenn ja, wie lange? Eventuell hast du als Arbeitsuchender einen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein (VGS). Du solltest mal zu deiner Agentur für Arbeit gehen und einen Termin mit deinem zuständigen Arbeitsvermittler vereinbaren. Grundsätzlich gilt aber: Vermittlungsgutschein (VGS) - Voraussetzungen für die Ausstellung: Einen Rechtsanspruch auf einen VGS hat, wer 1. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und 2. in einer Rahmenfrist von drei Monaten vor der Beantragung des VGS mindestens zwei Monaten arbeitslos war und 3. noch nicht vermittelt ist. Einen Rechtsanspruch hat auch, wer eine Beschäftigung ausübt oder zuletzt ausgeübt hat, die von der Agentur für Arbeito als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder als Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) gefördert wird oder gefördert wurde. Alg II-Anspruchsberechtigten (auch Hartz IV genannt) kann ein VGS ausgestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht!

Gruß Mednis

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