Wenn die Arbeiten auf dem Grundstück tatsächlich die Ursache sind, prüft der Haftpflichtversicherer der ausführenden Firma die Grundlage (liegt tatsächlich Haftung vor?) und Höhe der Ansprüche des Nachbarn. Falls die Firma nicht haftbar sein sollte, übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die Ablehnung der Ansprüche und würde diese ggfs. auch gerichtlich durchsetzen. Falls der Schaden durch "Pfusch" der Firma entstanden ist, muss die Firma aus eigener Tasche zahlen, da solche Schäden (nach meinem letzten Kenntnisstand Ende 90er Jahre) nicht versichert werden können. Auf jeden Fall würde ich wegen der Feststellung er Schadenursache und der Eindämmung der Schadenhöhe schnellstmöglich den Haftpflichtversicherer der Firma einschalten. Falls Sie das Ganze in Eigenleistung durchgeführt haben, könnten Sie versuchen, die eigene Privathaftpflicht bzw. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht anzusprechen. Ich bin nicht 100%ig sicher, ob man über diesen Weg eine Erstattung des Schadens erwirken könnte. Sollte es sich um Schwarzarbeiten bzw. Hilfeleistung durch handeln, müssten sie nach meinem letzten Kenntnisstand den Schaden aus eigener Tasche zahlen, da sie als Auftraggeber der gratis (oder schwarzen) Arbeiten gemäß der mir zuletzt bekannten Rechtsprechung (Ende der 90er) stillschweigend auf Schadenersatzansprüche verzichten. Dafür kann jedoch ihr Nachbar nichts.

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Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung leistet die Dread-Desease-Police eine fest vereinbarte Summe im Falle von vorher klar benannten Krankheiten. Inwiefern die Krebsvorerkrankung zum Risikoausschluss oder zur Verteuerung der Police führt, hängt vom Anbieter ab. Grundsätzlich gilt: Auf alle Fragen so ausführlich und ehrlich wie möglich zu antworten und dann die Entscheidung des Versicherers abwarten. Bei falschen Angaben oder Verschweigen von angefragten Details riskierst Du, dass Du im Leistungsfall leer ausgehst, obwohl Du jahrelang brav Prämien gezahlt hast. Ein Tipp vielleicht noch zu eigenen oder familiären Vorerkrankungen - je allgemeiner die weitläufiger die Gesundheitsfragen im Antrag, desto schlechter der Anbieter. Vernünftige Anbieter bleiben mit Ihren Fragen konkret und Grenzen sie in der Vergangenheit zeitlich ab (z.B. Erkrankungen der letzten 5 oder 10 Jahre). Gesundheitsfragen mit Formulierungen wie "jemals" o.ä. zeugen für einen Anbieter, der sich schon bei Abschluss möglichst viele Möglichkeiten vorbereitet, im Ernstfall zu kneifen.

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Wie soll ich die Frage verstehen? Provoziert Opa Horst regelmäßig absichtlich Schadenfälle, ist dabei von den Haftpflichtversicherern erwischt worden und fragt jetzt in die Runde, ob es sich lohnt, vorm Schadenprovozieren erstmal den Versicherungsschutz des armen ahnungslosen Opfers zu checken? Etwas merkwürdig, das Ganze. Davon mal ganz abgesehen - der jeweilige Schadenersatzanspruch gem. 823BGB bleibt immer derselbe. Versicherungsschutz hin oder her. Ansonsten schließ ich mich den Vorrednern an- ohne Versicherung oft auch nixxe Geld, was ich bei der etwas nebulösen Motivation von Opa Horst auch nicht schlimm fände....

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Ich halte eine solche Versicherungspflicht nicht für sinnvoll. Dadurch, dass sich diese Schäden in den meisten Fällen vorhersehbar wiederholen ist der eigentliche Versicherungsgedanke gar nicht mehr gegeben. Alle Hausbesitzer müssten für eine Minderheit mitbezahlen, obwohl sie überhaupt nicht vom Risiko betroffen sind. Dann lieber auf die gesamte Bevölkerung verteilen als eine Art Nothilfe oder noch besser Umsiedlungshilfe (günstige Umschuldung, Unterstützungsfinanzierungen oder vergünstigte Grundstücke). Meines Erachtens müssten hier jedoch Grenzen gezogen werden, wenn manche Leute es billigend in Kauf nehmen, diesem Risiko weiterhin ausgesetzt zu sein. Bei allem Verständnis, dass man an seiner Heimat hängt - das darf bei einer 95% Wiederholungswahrscheinlichkeit nicht die Allgemeinheit tragen, sondern sollte Eigenrisiko bleiben.

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